Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen von Rosabunt Fotografie
I. Geltung/Anwendungsbereich
1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von, Nicole Weigel handelnd für
Rosabunt Fotografie, im folgenden "Fotograf-en-in" genannt durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen, im folgenden "Shootings"
genannt.
2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung durch den Kunden bzw. bei Vertragsabschluss mit dem Kunden
und wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
3. Die Leistungen von Rosabunt Fotografie richten sich ausschließlich nach nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Abweichenden Geschäftsbedingungen
des Kunden wird widersprochen.
4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote,
Lieferungen und Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.
5. „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt
wurden oder vorliegen. (Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale
Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern, Videos etc.)
6. Der Fotograf verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich
abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden. Originaldateien, auch RAW-Aufnahmen verbleiben beim Fotografen und eine Herausgabe an
den Kunden erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
7. Der Fotograf darf die Fotos im Rahmen seiner Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage,
Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.), wenn der/die Kunden hierzu ein mündliches oder schriftliches Einverständnis erklären.
II. Auftragsproduktionen
1. Rosabunt Fotografie erbringt die Shootings nach den Wünschen und Angaben des Kunden. Für die Herstellung der Fotos gilt das im Vorfeld vereinbarte
Honorar.
2. Der Fotograf ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht
sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.
3. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden,
durch den Fotografen ausgewählt.
4. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotos und sonstige Waren (Online-Galerie, Fotobuch, etc.) Eigentum des
Fotografen.
5. Wünscht der Kunde während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den
Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
6. Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden nach Produktionsabschluss muss Rosabunt Fotografie nur berücksichtigen, wenn sie aus
technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen. Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten von Rosabunt
Fotografie zum Zweck der nachträglichen Anpassung an die Belange des Kunden kann Rosabunt Fotografie dem Kunden den erforderlichen
Mehraufwand in Rechnung stellen.
7. Ist die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung in Teillieferungen (z.B. Lieferung der ersten Teile einer Serie) möglich, so ist Rosabunt
Fotografie grundsätzlich zu Teillieferungen berechtigt soweit eine solche dem Kunden nicht unzumutbar ist. Soweit Teilleistungen bereits
individualvertraglich bestimmt sind, gelten sie als stets zumutbar.
III. Überlassenes Bildmaterial (analog und digital)
1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen.
Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1
Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
5. Der Kunde erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte
wird für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung sowie eine kommerzielle und/oder öffentliche, nicht private Wiedergabe sind nicht
gestattet, es sei denn dies wird vorher Vertraglich zugesagt. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach
vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen über.
IV. Nutzungsrechte
1. Für den Fall, dass der Kunde im Zusammenhang mit Leistungen von Rosabunt Fotografie Inhalte bereithält oder übermittelt, an denen ihm
Urheberrechte oder sonstige Nutzungsrechte zustehen, ist Rosabunt Fotografie für die Dauer der Leistungserbringung zu denjenigen
Vervielfältigungshandlungen berechtigt, die Rosabunt Fotografie durchführen muss, um den Vertragszweck zu erfüllen.
2. Die von Rosabunt Fotografie bereitgestellten Daten und Inhalte unterliegen ggf. rechtlichem (z.B. urheberrechtlichem) Schutz. (Urheber-)
Rechtsinhaberin ist (und bleibt) die Fotografin Nicole Weigel persönlich. Dem Kunden ist es daher nicht gestattet, diese Daten und Inhalte über ein von
Rosabunt Fotografie im Einzelfall gewährtes Nutzungsrecht hinausgehend zu kopieren, zu bearbeiten und/oder weiterzuverbreiten.
3. Soweit nichts anderes vereinbart ist, räumt Rosabunt Fotografie im Falle einer Rechtseinräumung ein einfaches, unbefristetes und nicht entgeltlich
übertragbares Nutzungsrecht an dem Werk ein. Es ist dem Kunden hiernach gestattet, die Werke zu vervielfältigen, zu verbreiten und/oder öffentlich
zugänglich zu machen, soweit die jeweilige Weiter- oder Wiedergabe der Vervielfältigungen an Dritte (z.B. Familienmitglieder) unentgeltlich erfolgt.
Eine Weitergabe zur freiberuflichen und/oder gewerblichen Nutzung durch den Dritten bleibt ohne gesonderte Zustimmung von Rosabunt Fotografie
ausgeschlossen.
4. Im Falle einer Verwertung durch den Kunden ist auf Nicole Weigel als Fotografin hinzuweisen (Fotografin: Nicole Weigel), vgl. § 13 UrhG. Der Kunde
darf zudem etwaige von Nicole Weigel selbst eingefügte Hinweise auf deren Urheberschaft ohne Zustimmung von Rosabunt Fotografie nicht ändern
oder verfälschen. Der Kunde versieht im Falle zulässigerweise erfolgten Verwertung, Veränderung oder Verbindung von Werken in zumutbarem
Umfang das neu entstandene Werk mit Hinweisen auf die Urheberschaft von Rosabunt Fotografie.
5. Der Erwerb eines jeden Nutzungsrechts durch den Kunden und/oder des Eigentums an Waren (z.B. gedruckten Bildern, DVDs) steht unter der
aufschiebenden Bedingung vollständiger Zahlung der geschuldeten Vergütung.
6. Soweit nicht anders vereinbart, erhält der Kunde kein Nutzungsrecht an Rohmaterialien wie bspw. RAW-Files.
V. Haftung
Rosabunt Fotografie leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. aus rechtsgeschäftlichen
und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung), nur in folgendem Umfang:
1. Gegen den Fotografen gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder
vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder
vorsätzliches Verhalten seitens des Fotografen verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer
Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. (auch
von Familienangehörigen des Fotografen) der Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus
resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall des Fotografen kommen,
bemüht sich dieser (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf
besteht jedoch nicht.
2. Der Fotograf haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferter Daten in
einem Computer entstehen, leistet der Fotograf keinen Ersatz.
Der Fotograf ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Fotoalben, Druckereien etc. zu beauftragen. Er haftet nur für
eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist
ausgeschlossen.
3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Für
Verfärbungen im Falzbereich und auf Vorder- und Rückseite von Fotobüchern übernimmt der Fotograf keine Haftung.
4. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Der Kunde kann
bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt. Sollte eine Rücksendung den Kunden nicht erreichen, so kann der Fotograf hierfür nicht
haftbar gemacht werden. Ein Schadenersatz ist hiermit ausgeschlossen.
5. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb zwei Wochen nach Übergabe der Fotos bzw. des Werkes schriftlich beim Fotografen zu machen.
Danach gelten die Fotos als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
6. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben.
Farbdifferenzen können auch bei Fotoabzügen und Drucken jeder Art auftreten die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des
Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
7. Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für
Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
8. Soweit die Haftung von Rosabunt Fotografie ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Erfüllungsgehilfen von
Rosabunt Fotografie.
9. Die vorstehenden Absätze des § 12 (Haftung von Rosabunt Fotografie) gelten nicht im Falle der Verletzung von Leben, des Körpers, der Gesundheit
und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
VI. Honorare
1. Das vereinbarte Honorar des Fotografen ist zum Abgabetermin des Bildmaterials per Überweisung auf das Konto des Fotografen fällig, auch
wenn ihm die endgültige Rechnung zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorliegen sollte. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden Rechungen ggf.
auch per E-Mail zu erhalten. In diesem Fall entfällt der Postversand. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit
jeweiliger Lieferung fällig.
2. Zahlungsziel ist 10 Tage nach erhalt der Rechnung.
3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Rosabunt Fotografie über den Betrag verfügen kann.
4. Die Preise von Rosabunt Fotografie verstehen sich als Endverbraucherpreise. Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine
Umsatzsteuer berechnet.
5. Tritt der Kunde mit Einverständnis des Fotografen vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, so sind alle breites angefallenen Kosten
an den Fotografen zu zahlen. Tritt der Auftraggeber mit Einverständnis des Fotografen nach dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, so sind
75% des vereinbarten Honorars sowie allen bis dahin angefallenen Kosten an den Fotografen zu zahlen. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser
Regelung unberührt. Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhalten des Fototermins nicht erstattet.
VII. Rückgabe des Bildmaterials
1. Analoges Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate
nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen sind zwei Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der
schriftlichen Genehmigung des Fotografen.
2. Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzung grundsätzlich zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten. Der Fotograf haftet nicht für den
Bestand und/oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten.
3. Überlässt der Fotograf auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung
oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde analoges Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern
auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Digitale Daten sind zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten oder zurückzugeben. Eine
Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Fotografen schriftlich bestätigt worden ist.
4. Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des
Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang beim Fotografen.
VIII. Vertragsstrafe, Schadensersatz
1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist
für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehalt- lich weitergehender Schadensersatzansprüche.
2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähi- gem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% auf das
vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.
IX. Allgemeines
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen die- ser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen. Die Parteien ver- pflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der
angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen.
5. Die vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten werden von Rosabunt Fotografie ausschließlich zu den sich aus diesem Vertrag ergebenden Zwecken
unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes gespeichert und verarbeitet.