Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen von Rosabunt Fotografie

 

I. Geltung/Anwendungsbereich

1.  Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von, Nicole Weigel handelnd für

      Rosabunt Fotografie, im folgenden "Fotograf-en-in" genannt durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen, im folgenden "Shootings"

      genannt. 


2.  Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung durch den
 Kunden bzw. bei Vertragsabschluss mit dem Kunden

      und wenn ihnen nicht umgehend widersprochen 
wird.

3.  Die Leistungen von Rosabunt Fotografie richten sich ausschließlich nach nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Abweichenden Geschäftsbedingungen

      des Kunden wird widersprochen.

4.  Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote,

      Lieferungen und Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden. 


5.  „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, egal in welcher technischen 
Form oder in welchem Medium sie erstellt

      wurden oder vorliegen. (Negative, gedruckte oder belichtete
 Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale

      Bilder in Onlinegalerien 
oder auf sonstigen Datenträgern, Videos etc.)

6.  Der Fotograf verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen
 Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich

      abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden.
 Originaldateien, auch RAW-Aufnahmen verbleiben beim Fotografen und eine Herausgabe an

      den Kunden erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

7.  Der Fotograf darf die Fotos im Rahmen seiner Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden
(z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage,

      Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.), wenn der/die
 Kunden hierzu ein mündliches oder schriftliches Einverständnis erklären.

 

II. Auftragsproduktionen

1.  Rosabunt Fotografie erbringt die Shootings nach den Wünschen und Angaben des Kunden. Für die Herstellung der Fotos gilt das im Vorfeld vereinbarte

      Honorar. 


2.  Der Fotograf ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht

      sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben. 


3.  Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden,

      durch den Fotografen ausgewählt. 


4.  Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotos und sonstige Waren (Online-Galerie, Fotobuch, etc.)
Eigentum des

      Fotografen.

5.  Wünscht der Kunde während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die
 Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den

      Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

6.  Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden nach Produktionsabschluss muss Rosabunt Fotografie nur berücksichtigen, wenn sie aus

      technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen. Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten von Rosabunt

      Fotografie zum Zweck der nachträglichen Anpassung an die Belange des Kunden kann Rosabunt Fotografie dem Kunden den erforderlichen

      Mehraufwand in Rechnung stellen.

7.  Ist die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung in Teillieferungen (z.B. Lieferung der ersten Teile einer Serie) möglich, so ist Rosabunt

      Fotografie grundsätzlich zu Teillieferungen berechtigt soweit eine solche dem Kunden nicht unzumutbar ist. Soweit Teilleistungen bereits

      individualvertraglich bestimmt sind, gelten sie als stets zumutbar.

 

III. Überlassenes Bildmaterial (analog und digital)

1.  Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen.

      Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial. 


2.  Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1

      Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt. 


4.  Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird. 


5.  Der Kunde erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der 
Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte

      wird für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung
 sowie eine kommerzielle und/oder öffentliche, nicht private Wiedergabe sind nicht

      gestattet, es sei denn dies wird vorher Vertraglich zugesagt. Eigentumsrechte
 werden nicht übertragen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach

      vollständiger Bezahlung des Honorars an den 
Fotografen über. 

 

IV. Nutzungsrechte

1.  Für den Fall, dass der Kunde im Zusammenhang mit Leistungen von Rosabunt Fotografie Inhalte bereithält oder übermittelt, an denen ihm

      Urheberrechte oder sonstige Nutzungsrechte zustehen, ist Rosabunt Fotografie für die Dauer der Leistungserbringung zu denjenigen

      Vervielfältigungshandlungen berechtigt, die Rosabunt Fotografie durchführen muss, um den Vertragszweck zu erfüllen.

2.  Die von Rosabunt Fotografie bereitgestellten Daten und Inhalte unterliegen ggf. rechtlichem (z.B. urheberrechtlichem) Schutz. (Urheber-)

      Rechtsinhaberin ist (und bleibt) die Fotografin Nicole Weigel persönlich. Dem Kunden ist es daher nicht gestattet, diese Daten und Inhalte über ein von

      Rosabunt Fotografie im Einzelfall gewährtes Nutzungsrecht hinausgehend zu kopieren, zu bearbeiten und/oder weiterzuverbreiten.

3.  Soweit nichts anderes vereinbart ist, räumt Rosabunt Fotografie im Falle einer Rechtseinräumung ein einfaches, unbefristetes und nicht entgeltlich

      übertragbares Nutzungsrecht an dem Werk ein. Es ist dem Kunden hiernach gestattet, die Werke zu vervielfältigen, zu verbreiten und/oder öffentlich

      zugänglich zu machen, soweit die jeweilige Weiter- oder Wiedergabe der Vervielfältigungen an Dritte (z.B. Familienmitglieder) unentgeltlich erfolgt.

      Eine Weitergabe zur freiberuflichen und/oder gewerblichen Nutzung durch den Dritten bleibt ohne gesonderte Zustimmung von Rosabunt Fotografie

      ausgeschlossen.

4.  Im Falle einer Verwertung durch den Kunden ist auf Nicole Weigel als Fotografin hinzuweisen (Fotografin: Nicole Weigel), vgl. § 13 UrhG. Der Kunde

      darf zudem etwaige von Nicole Weigel selbst eingefügte Hinweise auf deren Urheberschaft ohne Zustimmung von Rosabunt Fotografie nicht ändern  

      oder verfälschen. Der Kunde versieht im Falle zulässigerweise erfolgten Verwertung, Veränderung oder Verbindung von Werken in zumutbarem

      Umfang das neu entstandene Werk mit Hinweisen auf die Urheberschaft von Rosabunt Fotografie.

5.  Der Erwerb eines jeden Nutzungsrechts durch den Kunden und/oder des Eigentums an Waren (z.B. gedruckten Bildern, DVDs) steht unter der

      aufschiebenden Bedingung vollständiger Zahlung der geschuldeten Vergütung.

6.  Soweit nicht anders vereinbart, erhält der Kunde kein Nutzungsrecht an Rohmaterialien wie bspw. RAW-Files.

 

V. Haftung

      Rosabunt Fotografie leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. aus rechtsgeschäftlichen

      und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung), nur in folgendem Umfang:

1.  Gegen den Fotografen gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung
von gesetzlichen und/oder

      vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen,
soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder

      vorsätzliches Verhalten seitens des Fotografen verursacht
worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer

      Sorgfalt.
Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse,
Verkehrsstörungen etc. (auch

      von Familienangehörigen des Fotografen) der Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung
für jegliche daraus

      resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig
aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall des Fotografen kommen,

      bemüht sich dieser (soweit vom Kunden
erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt.
Ein Anspruch darauf

      besteht jedoch nicht.

2.  Der Fotograf haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos.
 Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferter Daten in

      einem Computer entstehen, leistet der
Fotograf keinen Ersatz.

      Der Fotograf ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Fotoalben, Druckereien 
etc. zu beauftragen. Er haftet nur für

      eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist

      ausgeschlossen.

3.  Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistungen
der Hersteller des Fotomaterials. Für

      Verfärbungen im Falzbereich und auf Vorder- und Rückseite von Fotobüchern 
übernimmt der Fotograf keine Haftung.

4.  Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des
 Kunden. Der Kunde kann

      bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt. Sollte eine Rücksendung den Kunden nicht erreichen, so kann der Fotograf hierfür nicht    

      haftbar gemacht werden. Ein Schadenersatz ist hiermit ausgeschlossen.

5.  Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb zwei Wochen nach Übergabe der Fotos bzw. des Werkes
 schriftlich beim Fotografen zu machen.

      Danach gelten die Fotos als vertragsgemäß und mängelfrei
 abgenommen.

6. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage
 oder den Erstbildern ergeben.

     Farbdifferenzen können auch bei Fotoabzügen und Drucken jeder Art auftreten
 die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des

     Werkes und eine Reklamation ist hierdurch
nicht berechtigt.

7.  Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vom Fotografen bestätigt worden
sind. Der Fotograf haftet für

      Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

8.  Soweit die Haftung von Rosabunt Fotografie ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Erfüllungsgehilfen von

       Rosabunt Fotografie.

9.  Die vorstehenden Absätze des § 12 (Haftung von Rosabunt Fotografie) gelten nicht im Falle der Verletzung von Leben, des Körpers, der Gesundheit

      und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz. 

 

VI. Honorare

1.  Das vereinbarte Honorar des Fotografen ist zum Abgabetermin des Bildmaterials per Überweisung auf das Konto des Fotografen fällig, auch

      wenn ihm die endgültige
 Rechnung zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorliegen sollte. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden 
Rechungen ggf.

      auch per E-Mail zu erhalten. In diesem Fall entfällt der Postversand. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit

      jeweiliger Lieferung fällig. 

2. Zahlungsziel ist 10 Tage nach erhalt der Rechnung.

3.  Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Rosabunt Fotografie über den Betrag verfügen kann.

4.  Die Preise von Rosabunt Fotografie verstehen sich als Endverbraucherpreise. Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine  

     Umsatzsteuer berechnet.

5.  Tritt der Kunde mit Einverständnis des Fotografen vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, so
 sind alle breites angefallenen Kosten

      an den Fotografen zu zahlen. Tritt der Auftraggeber mit Einverständnis des Fotografen nach dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, so
 sind

      75% des vereinbarten Honorars sowie allen bis dahin angefallenen Kosten an den Fotografen zu zahlen. Gesetzliche Rücktrittsrechte
bleiben von dieser

      Regelung unberührt. Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhalten des 
Fototermins nicht erstattet.

 

VII. Rückgabe des Bildmaterials

1.  Analoges Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate

      nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen sind zwei Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der

      schriftlichen Genehmigung des Fotografen.

2.  Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzung grundsätzlich zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten. Der Fotograf haftet nicht für den

      Bestand und/oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten.

3.  Überlässt der Fotograf auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung

      oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde analoges Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern

      auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Digitale Daten sind zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten oder zurückzugeben. Eine

      Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Fotografen schriftlich bestätigt worden ist.

4.  Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des

      Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang beim Fotografen.

 

VIII. Vertragsstrafe, Schadensersatz

1.  Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist

      für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehalt- lich weitergehender Schadensersatzansprüche.

2.  Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähi- gem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% auf das

      vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.

 

IX. Allgemeines

1.  Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.

2.  Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3.  Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen die- ser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen

      Bestimmungen. Die Parteien ver- pflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der

      angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

4.  Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen.

5.  Die vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten werden von Rosabunt Fotografie ausschließlich zu den sich aus diesem Vertrag ergebenden Zwecken

      unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes gespeichert und verarbeitet.